Mietopia AGB
ALLGEMEINE VERMIET- / GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für die Vermietung von Hüpfburgen, Eventartikeln, Outdoorequipment und dem privaten Indoorspielplatz.
Vermietung von Hüpfburgen, Eventartikeln, Outdoorequipment und privatem Indoorspielplatz
1Geltungsbereich
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Mietopia – Tobias Kasuch, Bleichstraße 41, 75203 Königsbach-Stein (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden über die Vermietung von Hüpfburgen, Eventartikeln, Outdoorequipment sowie die Bereitstellung des privaten Indoorspielplatzes geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie wurden vom Vermieter ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2Vertragsabschluss
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Vermieters zustande. Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Mietvertrag / das Angebot wird dem Kunden per E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg (WhatsApp) zugesendet oder bei Übergabe der Geräte übergeben und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Mit Annahme des Angebots und/oder Leistung einer Anzahlung bestätigt der Kunde, die AGB des Vermieters unter www.mietopia.com/agb zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
3Preise und Zahlungsbedingungen
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
- Die schriftliche Annahme des Angebots bzw. die Leistung der Anzahlung gilt als Vertragsannahme.
- Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei Buchung wird eine Anzahlung von 50% des Mietpreises fällig. Dieser Betrag wird per Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters geleistet.
- Die Restzahlung erfolgt per Überweisung 3 Tage vor Vermietung oder bar bei Abholung oder Lieferung.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten insbesondere 150 € pro Hüpfburg, 50 € pro Heizpilz und 250 € für den privaten Indoor-Spielbereich. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte sowie - soweit einschlägig - der ordnungsgemäßen Rückgabe der Halle erstattet.
4Mietbedingungen und Nutzung
4. Mietbedingungen und Nutzung
- Alle Geräte werden in funktionsfähigem und geprüftem Zustand übergeben bzw. im Rahmen des Indoor-Spielbereichs bereitgestellt.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte, die Hüpfburg, XXL-Spiele und sonstige Ausstattung ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und die Gebrauchsanweisungen sowie Sicherheitsregeln einzuhalten.
- Bei Hüpfburgen: Nutzung nur auf sauberem, ebenem Untergrund (z. B. Rasen, Asphalt). Keine Aufstellung auf Schotter oder spitzen Untergründen.
- Hüpfburgen dürfen nur unter Aufsicht von mindestens einer erwachsenen Person betrieben werden.
- Bei Hüpfburgen: Betrieb ist bei Regen, starker Feuchtigkeit oder Windstärke ab 6 (bzw. Böen ab 38 km/h) unverzüglich einzustellen. Die Luft ist sofort abzulassen, das Gerät trocken zu lagern.
- Ein Rasenmähroboter ist vor Nutzung der Hüpfburg zwingend zu deaktivieren.
- Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgeräte zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig, sauber und trocken zurückzugeben. Bei Nutzung des privaten Indoor-Spielbereichs sind Halle, Spielgeräte und mitgebrachte Gegenstände zum vereinbarten Veranstaltungsende ordnungsgemäß zu übergeben.
- Erfolgt die Rückgabe verschmutzt und/oder nass, ist der Vermieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand dem Mieter in Rechnung zu stellen.
- Für die notwendige Reinigung und/oder Trocknung wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 150,00 € inkl. MwSt. erhoben.
- Sofern der Reinigungs- oder Trocknungsaufwand über das übliche Maß hinausgeht, wird zusätzlich der tatsächlich entstandene Arbeitsaufwand mit 50,00 € pro angefangener Stunde inkl. MwSt. berechnet.
- Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
- Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung ausschließlich unter Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Person erfolgt.
5Lieferung, Auf- und Abbau
5. Lieferung, Auf- und Abbau
- Abhol- und Rückgabezeiten sind verbindlich mit dem Vermieter abzusprechen.
- Bei Lieferung durch den Vermieter erfolgt der Auf- und Abbau durch geschultes Personal. Der Kunde stellt geeignete Helfer für Be- und Entladung zur Verfügung.
- Der Kunde muss sicherstellen, dass der Aufbauort frei zugänglich ist und ein Stromanschluss (230 V) vorhanden ist. Anschluss- und Stromkosten trägt der Kunde.
- Der Kunde stellt bei Lieferung geeignete Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge des Vermieters sicher.
6Nutzung von Hallen / Indoor-Spielbereichen
6. Nutzung von Hallen / Indoor-Spielbereichen
- Bei Veranstaltungen im privaten Indoor-Spielbereich, insbesondere Kindergeburtstagen in der TBK-Halle Königsbach-Stein, gelten ergänzend folgende Bedingungen:
- Die Nutzung der Halle erfolgt ausschließlich im Rahmen der vereinbarten privaten Veranstaltung und nur innerhalb der gebuchten Zeiten.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und die geltende Hausordnung des jeweiligen Hallenbetreibers einzuhalten.
- Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die während der Veranstaltung durch ihn oder seine Gäste an der Halle, Einrichtung oder Infrastruktur entstehen.
- Die Aufsichtspflicht über alle Kinder liegt vollständig beim Kunden bzw. bei den anwesenden Erziehungsberechtigten.
- Der Vermieter übernimmt keinerlei Betreuung oder Aufsicht.
- Bei der Nutzung der Hüpfburg im Indoor-Spielbereich gelten insbesondere: Schuhe ausziehen, keine spitzen Gegenstände, keine Speisen oder Getränke auf der Hüpfburg und Nutzung nur unter durchgehender Aufsicht einer erwachsenen Person.
- Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Halle ist nach Veranstaltungsende besenrein zu hinterlassen. Müll, Speisen, Getränke, Dekoration und mitgebrachte Gegenstände sind vom Kunden zu entfernen.
- Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln, mangelnder Aufsicht oder bei Gefährdung von Personen ist der Vermieter berechtigt, den Betrieb einzelner Spielgeräte oder die Veranstaltung vorzeitig zu beenden.
7Stornierungen & Wetterregelung
7. Stornierungen & Wetterregelung
- Bei Stornierungen bis 7 Tage vor Mietbeginn bzw. Veranstaltungstermin werden 50 Prozent des vereinbarten Mietpreises fällig. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin werden 100 Prozent des Gesamtbetrags als Stornogebühr berechnet. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
- Erfolgt die Stornierung am Miettag bzw. Veranstaltungstag oder erscheint der Kunde nicht, ist der volle Mietpreis fällig.
- Wettergarantie bei Outdoor-Hüpfburgen: Bei Regen oder Windstärke über 5 (29-38 km/h, gem. www.wetter.com) kann die Buchung bis zu 2 Stunden vor Abholung/Lieferung kostenfrei storniert oder verschoben werden. Für den wetterunabhängigen Indoor-Spielbereich gilt diese Wetterregelung nicht.
8Haftung des Kunden
8. Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet während der Mietzeit für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Geräte.
- Bei Diebstahl oder Vandalismus ist unverzüglich die Polizei zu informieren.
- Für Personen- oder Sachschäden, die aus unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Aufsicht oder Verstößen gegen Sicherheitsregeln entstehen, haftet allein der Kunde. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
- Es wird dringend empfohlen, dass der Kunde eine private Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Mietsachschäden vorweist
- Dies gilt insbesondere auch für Schäden an gemieteten Veranstaltungsräumen, Hallen, Einrichtung, Infrastruktur oder Spielbereichen, die während der Veranstaltung entstehen.
9Haftung des Vermieters
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Geräte entstehen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10Obhutspflichten
10. Obhutspflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte vor Beschädigung, Verschmutzung und unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
- Schäden oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
- Der Betrieb der Geräte ist bei erkennbaren Mängeln sofort einzustellen.
11Rückgabe
11. Rückgabe
- Die Geräte sind zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem, trockenem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Bei Indoor-Spielbereichen ist die Halle zum vereinbarten Ende besenrein zu verlassen.
- Verspätete Rückgaben werden mit dem Tagesmietpreis pro angefangenen Tag berechnet.
- Der Vermieter kann weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. entgangene Folgevermietungen) geltend machen.
12Datenschutz
12. Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung auf www.mietopia.com/datenschutz.
13Gerichtsstand und Recht
13. Gerichtsstand und Recht
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
14Salvatorische Klausel
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mietopia – Tobias Kasuch
Stand Juli 2026
Hinweis zur Buchung
Für die jeweilige Buchung gelten zusätzlich die konkreten Vereinbarungen aus Angebot, Mietvertrag, Übergabeprotokoll oder schriftlicher Bestätigung.
Fragen zu deiner Buchung?
Wenn du Fragen zu deiner Buchung, dem Mietvertrag oder dem privaten Indoorspielplatz hast, melde dich kurz bei Mietopia.