Hüpfburgen
Hüpfburgen mieten – Der Höhepunkt jeder Veranstaltung!
Unsere hochwertigen Hüpfburgen sorgen für strahlende Augen, ausgelassenes Lachen und unvergessliche Momente – egal ob bei Kindergeburtstagen, Firmenevents, Vereinsfesten oder privaten Feiern.
Wir bieten eine große Auswahl an Hüpfburgen in verschiedenen Größen und Designs – ideal für kleine Gärten oder große Eventflächen. Alle unsere Modelle stammen von namhaften Herstellern, sind regelmäßig gewartet und befinden sich in einem hervorragenden, gepflegten Zustand.
Ob Prinzessinnenschloss, Piraten-Abenteuer oder klassische Hüpfburg – bei uns findet ihr das passende Highlight für eure Veranstaltung. Der Aufbau ist unkompliziert, der Spaß garantiert – für Kinder und junggebliebene Erwachsene!
Auch Vereine und Unternehmen profitieren von attraktiven Konditionen und maßgeschneiderten Angeboten. Sprecht uns gerne an – wir beraten euch persönlich und finden die passende Hüpfburg für euer Event.
Jetzt entdecken, anfragen und den nächsten Anlass zu etwas ganz Besonderem machen!
Miete dir eines unserer Module und mache dein Event unvergesslich.
Hüpfburg Sommerparty
- 📏 Größe & Kapazität
ca. 5,20 m Länge × 4,00 m Breite × 4,50 m Höhe, geeignet für etwa 10 Kinder bzw. Personen bis ca. 1,80 m Größe. - 🔧 Ausstattung
Inklusive Gebläse (1,1 kW), Verankerungsmaterial, Handbuch - 🛡️ Sicherheitszertifizierung
Zertifiziert nach NEN‑EN 14960 – entspricht den geltenden Sicherheitsstandards für aufblasbare Spielgeräte. - ⏱️ Aufbau & Transport
Packmaß etwa 0,7 × 1 × 1 m, Gewicht ca. 98 kg; Aufbau / Abbau dauert jeweils ca. 10 Minuten; ausreichend, wenn eine Person verfügbar ist.
Standort
Lieferung im Radius von 20 km mit Auf- und Abbau für nur 200,00€ inkl. MwSt.
Qualität
Nur professionelle und gepflegte Module im Einsatz.
Bei einer schlechten Wettervorhersage ist die Absage bis 2h vor dem Event kostenlos.
Faire Preise
Faire und transparente Preise, keine versteckten Zusatzkosten.
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen zur Anmietung
Ist es möglich die Reservierung zu stornieren ?
Ja, Sie können Ihre Buchung bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos und ohne Angabe von Gründen stornieren.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50 % des Gesamtbetrags als Stornogebühr berechnet werden.
Wie läuft die Abholung und Rückgabe der Hüpfburg ab?
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Abholung ist in der Regel am Vortag der Veranstaltung ab 18:00 Uhr möglich – nach vorheriger Terminvereinbarung.
Auch andere Uhrzeiten sind nach Absprache möglich. -
Rückgabe erfolgt am vereinbarten Rückgabetermin zwischen 18:00 und 20:00 Uhr an folgender Adresse:
Andere Uhrzeiten sind nach Absprache ebenfalls möglich.
📍 Abhol- & Rückgabeadresse:
Bleichstraße 41
75203 Königsbach-Stein
Bitte geben Sie die Hüpfburg gereinigt, trocken und vollständig verpackt zurück – sofern keine Lieferung gebucht wurde.
🚚 Lieferung & Aufbau gewünscht?
Auf Wunsch bieten wir Ihnen gegen Aufpreis auch eine Lieferung inklusive Auf- und Abbau an.
So sparen Sie Zeit und Mühe – wir kümmern uns um alles.
Sprechen Sie uns gerne bei der Buchung darauf an!
Was ist bei einer verspäteten Rückgabe zu beachten?
Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, wird für jeden angefangenen weiteren Miettag der volle Tagesmietpreis ohne Abzug von Rabatten berechnet.
Darüber hinaus behalten wir uns vor, gegebenenfalls entstandene Folgekosten in Rechnung zu stellen, sofern durch die verspätete Rückgabe andere Buchungen beeinträchtigt werden.
Welche Haftung habe ich als Mieter?
Nach der Übernahme ist der Mieter für die gemieteten Artikel in vollem Umfang verantwortlich. Er haftet während der gesamten Mietdauer für Verlust, Schäden (einschließlich Vandalismus) sowie Unfälle, die im Zusammenhang mit den Mietartikeln entstehen.
Im Schadensfall werden dem Mieter die Reparaturkosten bzw. bei Verlust der Wiederbeschaffungswert sowie ein angemessener Mietausfall für die Dauer der Reparatur oder Neubeschaffung in Rechnung gestellt.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch eine nicht ordnungsgemäße Funktion der Mietartikel entstehen.
Sind die Hüpfburgen auch für öffentliche Veranstaltungen geeignet?
Bei uns mieten Sie ausschließlich hochwertige Profi-Hüpfburgen, die nach der strengen DIN-Norm 14960 gefertigt sind – der offiziellen Sicherheitsnorm für aufblasbare Spielgeräte.
Damit sind unsere Hüpfburgen nicht nur perfekt für private Feiern, sondern auch für öffentliche Veranstaltungen zugelassen und absolut zuverlässig.
FAQ’s Hüpfburgen
Was tun, wenn Regen am Veranstaltungstag vorhergesagt ist?
Bei einer Tagesmiete können Sie Ihre Buchung bis spätestens 2 Stunden vor Abholung oder Lieferung kostenlos stornieren, wenn für Ihren Veranstaltungsort eine Regenwahrscheinlichkeit von mindestens 30 % auf wetter.com vorhergesagt wird.
Bitte beachten Sie:
-
Die Entscheidung basiert ausschließlich auf der Wetterprognose von wetter.com.
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Die Regenwahrscheinlichkeit muss mindestens 30 % betragen, um die Stornierung zu ermöglichen.
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Die Stornierung muss aktiv durch den Mieter erfolgen – wir nehmen keine automatische Stornierung vor.
Bei einer Wochenendpauschale ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich, da üblicherweise nicht das gesamte Wochenende betroffen ist.
Bei Unwetterwarnungen oder extremen Wetterbedingungen behalten wir uns vor, aus Kulanz eine kostenlose Stornierung zu ermöglichen – dies liegt jedoch in unserem Ermessen.
Was tun, wenn es während der Veranstaltung regnet?
Bitte trennen Sie in diesem Fall sofort das Gebläse vom Stromnetz und bauen Sie die Hüpfburg umgehend ab. Trocknen Sie die Hüpfburg bestmöglich ab und lagern Sie sie trocken.
Die Hüpfburg darf nicht nass zurückgegeben werden.
Bitte beachten Sie: Wasser kann in die Nähte eindringen und im Inneren der Hüpfburg verbleiben. Auch wenn die Außenfläche trocken erscheint, kann beim Zusammenrollen noch Wasser austreten. Sobald es das Wetter zulässt, sollte die Hüpfburg erneut aufgebaut und vollständig getrocknet werden.
Sollte eine Rückgabe im trockenen Zustand nicht möglich sein, berechnen wir eine Trocknungspauschale in Höhe von 100 € inkl. 19 % MwSt.
Welcher Stromanschluss wird benötigt?
Die Gebläse verfügen über eine Eingangsleistung von 1,8 kW und können daher mit jeder handelsüblichen Steckdose betrieben werden.
Passt die Hüpfburg in mein Auto?
Die Packmaße jeder Hüpfburg finden Sie auf unserer Website in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Bitte prüfen Sie vorab, ob die Packmaße der gebuchten Hüpfburg mit dem Ladevolumen Ihres Fahrzeugs kompatibel sind.
Muss ich die Hüpfburg beaufsichtigen?
Ja, die Hüpfburg muss während der gesamten Nutzungsdauer dauerhaft beaufsichtigt werden.
Die Aufsicht muss durch eine volljährige, geeignete Person erfolgen, die nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.
Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für eventuelle Personen- oder Sachschäden.
Die Aufsichtsperson hat insbesondere darauf zu achten, dass:
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die Hüpfburg ordnungsgemäß gesichert und verankert ist,
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nicht zu viele Kinder gleichzeitig die Hüpfburg nutzen,
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die Hüpfburg bei Regen, starkem Wind oder Gewitter unverzüglich außer Betrieb genommen wird.
Wie ist der Ablauf bei einem Defekt der Hüpfburg?
Beschädigungen an der Hüpfburg müssen unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, dem Vermieter gemeldet werden.
Ist die Beschädigung so schwerwiegend, dass die Sicherheit der Nutzer nicht mehr gewährleistet ist, muss der Betrieb sofort eingestellt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände ab Übernahme bis zur Rückgabe gegen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl abzusichern. Dies gilt auch bei Schäden durch Zufall, unsachgemäße Handhabung, mangelnde Sorgfalt oder unzureichende Aufsicht.
Der Mieter haftet für:
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Reparaturkosten bei Schäden,
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den Wiederbeschaffungswert bei Verlust oder Totalschaden,
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eine ggf. anfallende Reinigungspauschale,
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sowie den Mietausfall während Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Diese Kosten können auch nachträglich in Rechnung gestellt werden, sofern sie im Verantwortungsbereich des Mieters entstanden sind.
Eine nicht sofort erkannte Beschädigung bei Rückgabe entbindet den Mieter nicht von seiner Haftung, sofern der Schaden während der Mietzeit entstanden ist.
